Bei Pedelecs unterstützt der Motor nur dann, wenn man in die Pedale tritt und nur bis 25 km/h. Eine Zulassung ist hier, wie bei einem herkömmlichen Fahrrad nicht notwendig.

Merkmale:

  • Pedelecs haben eine Batterie und eine Steuerelektronik
  • Maximal 250 Watt
  • Die meisten Modelle verfügen zudem über eine Display mit einer Batterieladeanzeige und Motorkrafteinstellung

Verwendung:

  • Für gesundheitlich beeinträchtigte Personen
  • Touristische Nutzung
  • Für die Freizeit: E-MTB etc.

S-Pedelecs schalten ihre Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ab. Diese gelten rechtlich nicht als Fahrräder sondern als Kleinkrafträder, und sind daher zulassungspflichtig. Seit 2013 besteht die Helmpflicht.

Merkmale:

  • S-Pedelecs haben eine Batterie und eine Steuerelektronik
  • Maximal 500 Watt
  • Die meisten Modelle verfügen zudem über eine Display mit einer Batterieladeanzeige und Motorkrafteinstellung

Verwendung:

  • Für gesundheitlich beeinträchtigte Personen
  • Für Berufspendler

In Deutschland hat sich die Bezeichnung E-Bikes für alle Pedelecs durchgesetzt. Rechtlich gesehen ist ein E-Bike aber ein motorisiertes Rad, das auch ohne Pedalunterstützung fährt. Dieses System ist ab sechs km/h zulassungspflichtig.

Merkmale:

  • Mit einem Drehgriff gibt man meistens Gas

Verwendung:

  • Für gesundheitlich beeinträchtigte Personen
  • Fortbewegungsart ohne Kraftanstrengung

Sonstige Fahrradtypen

  • Laufrad
  • Dreirad
  • Trekking/Citybike
  • Klapp/Faltfahrrad
  • Retrorad
  • Hardtail
  • Fatbike
  • Dirtbike
  • Fully
  • Enduro
  • BMX
  • Tandem
  • Lastenfahrrad
  • Einrad